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BRUSS Reisen - Urlaub in Polen

Zuschüsse der Krankenkassen für Kuren in Polen

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf dieser Frist durch die Krankenkassen gewährt werden. Die Ihnen zustehenden Zuschüsse sollten vor einem geplanten Kuraufenthalt rechtzeitig beantragt werden.

Die Kasse zahlt bei einer ambulanten Kur die medizinischen Leistungen wie Arztbehandlung oder Massagen an einem anerkannten Kurort in einem der Mitgliedsländer der EU. Allerdings muss der Versicherte für Anreise, Unterkunft und Verpflegung zuerst selbst aufkommen, ein Zuschuss für Anreise, Unterkunft und Verpflegung von maximal 13 € pro Tag darf jedoch durch die Kassen gezahlt werden. Die meisten machen das auch, aber bei einigen Kassen gibt es diesen Zuschuss leider nicht.

Wie gehen Sie vor: Der Kurantrag wird beim Hausarzt ausgefüllt und bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Nach Genehmigung durch die Kasse, können Sie bei uns eine Kur in Polen buchen. Diese bezahlen Sie vorab und bekommen nach absolviertem Kuraufenthalt die Kosten erstattet, wie vor der Kur mit der Krankenkasse abgestimmt. Im Kurobjekt erhalten Sie vom Kurarzt eine Behandlungsliste, die Ihre persönlichen Kurbehandlungen beinhaltet. Die Kureinrichtung erstellt am Ende des Kuraufenthaltes einen Beleg für die Krankenkasse.

Sollte Ihre Krankenkasse diesen Beleg in vorliegender Form nicht akzeptieren, erstellt Bruss-Reisen – Urlaub in Polen Ihnen kostenlos eine Bescheinigung für die Abrechnung. Bitte beachten Sie aber, dass über die wirklich erstatteten Kosten alleine die jeweilige Krankenkasse entscheidet.

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